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Behandlungspflege in Hamburg

Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege ist definiert als eine medizinische Versorgung im Alltag, welche durch behandelnde Ärzte oder eine stationäre Einrichtung verordnet wird.

Die medizinischen Leistungen umfassen zum Beispiel Wundversorgung und Medikamentengabe.

Eine solche Behandlung darf lediglich von einer professionellen (examinierten) Pflegekraft ausgeübt werden.

Unsere Leistungen in der Behandlungspflege

Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung

  • Medikamentengabe
  • Wunderversorgung
  • Injektion
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen

Maßnahmen zur Sicherstellung einer erfolgreichen Therapie/Behandlung

  • Injektionen oder Gabe von Infusionen durch eine Fachperson
  • Kann auch Grundpflege und Hauswirtschaft umfassen

Krankenhausvermeidungspflege

  • Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts
  • Zum Beispiel: An- und Ausziehen der Bekleidung, Aufräumen der Wohnung
  • Anspruch von bis zu vier Wochen

Was zeichnet uns aus

Wir haben langjährige Erfahrung in der Pflege und bringen frischen Wind in die Arbeit. Mit Herzblut und Spaß an der Arbeit stellen wir den Menschen stets in den Mittelpunkt und arbeiten auf höchstem Niveau mit digitalen und innovativen Ansätzen. Wir schaffen mit unseren Strukturen ein solides Fundament um die beste Qualität für unsere Patient:innen und Mitarbeiter:innen zu schaffen.

Wir sind jung, dynamisch und divers. Mit dieser geballten Energie fordern wir stets den Status Quo heraus und gehen die extra Meile für jeden Einzelnen.

+ 40

Mitarbeiter:innen

+200

Zufriedene Patient:innen

1,5

MDK-Note

+ 10

Verschiedene gesprochene Sprachen im Team

Das sagen Kund:innen über uns:

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Bei der Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistung mit eingeschlossen, während die Grundpflege wiederkehrende Tätigkeiten zur Bewältigung des Alltags umfasst.

Eine Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist eine ärztliche Verordnung, welche Ärzte ausstellen, wenn diese der Auffassung sind, dass die notwendigen Maßnahmen zur Heilung oder Stabilisierung des Zustandes der pflegebedürftigen Person ausschließlich von medizinischen Fachkräften gewährleistet werden können.

Aufgrund der benötigten medizinischen Expertise dürfen nur Berufsgruppen aus den Pflegefachberufen Behandlungspflege durchführen. Dazu gehören Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.