Unter Grundpflege versteht man die dauerhafte oder vorübergehende Versorgung einer pflegebedürftigen Person, die ihre alltäglichen Bedürfnisse, wie zum Beispiel Waschen des Körpers oder das An- und Ausziehen, nicht mehr alleine durchführen kann.
Der Umfang der Versorgung kann zwischen einer kleinen Grundpflege und einer großen Grundpflege variieren und wird individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst. Die einzelnen Leistungen bzw. Abläufe werden im nachstehenden Abschnitt aufgeführt.
Die pflegebedürftige Person kann durch Angehörige, einen Pflegedienst oder eine nicht verwandte Betreuungsperson unterstützt werden.
Körperpflege: Unterstüzung beim Waschen, Hygiene und Toilettengang
Ernährung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Mobilität: Zur Fortbewegung innerhalb und außerhalb der häuslichen Umgebung
Prophylaxe: Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten
Wir haben langjährige Erfahrung in der Pflege und bringen frischen Wind in die Arbeit. Mit Herzblut und Spaß an der Arbeit stellen wir den Menschen stets in den Mittelpunkt und arbeiten auf höchstem Niveau mit digitalen und innovativen Ansätzen. Wir schaffen mit unseren Strukturen ein solides Fundament um die beste Qualität für unsere Patient:innen und Mitarbeiter:innen zu schaffen.
Wir sind jung, dynamisch und divers. Mit dieser geballten Energie fordern wir stets den Status Quo heraus und gehen die extra Meile für jeden Einzelnen.
Mitarbeiter:innen
Zufriedene Patient:innen
MDK-Note
Verschiedene gesprochene Sprachen im Team
Die Grundpflege umfasst in erster Linie die Unterstützung bei alltäglichen Grundbedürfnissen. Diese umfassen zum Beispiel: Körperpflege (Hautpflege), Nahrungsaufnahme (Essen aufwärmen), Fortbewegung (Hilfe beim Aufstehen) und präventive Maßnahmen (Lagerung zur Vermeidung von Wunden).
Man unterscheidet zwischen häuslicher Pflege zu Hause und teilstationärer bzw. stationärer Pflege in Einrichtungen (z.B. Altersheim).
Da alle Patient:innen unterschiedliche Bedürfnisse haben, variieren die Grundpflegemaßnahmen und können von einfachen Unterstützungen wie zum Beispiel Essen aufwärmen bis hin zu vollumfänglichen Hilfestellungen beim Waschen, Essen und Bewegen sein. Solche Grundpflegemaßnahmen können dann auch mehrere Stunden andauern.
Ja, Angehörige oder Bekannte der pflegebedürftigen Person dürfen die Grundpflege übernehmen und diese auch ab Pflegegrad 2 über das Pflegegeld abrechnen. Gerne beraten wir Sie hierzu.
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