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Hauswirtschaftliche Versorgung in Hamburg

Was ist hauswirtschaftliche Versorgung?

Die hauswirtschaftliche Versorgung findet ergänzend zu anderen Pflegeleistungen, wie zum Beispiel der Grundpflege, statt und kann von pflegebedürftigen Personen mit anerkanntem Pflegegrad in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wird die pflegebedürftige Person in allen Bereichen der Hauswirtschaft in den eigenen vier Wänden unterstützt, die beispielsweise das Müll rausbringen, Lebensmittel Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung umfassen. Näheres zu unseren Leistungen ist im nachstehend Abschnitt aufgelistet.

Eine hauswirtschaftliche Versorgung kann von Angehörigen, Verwandten oder professionellen Pflegediensten ausgeführt werden.

Unsere Leistungen in der hauswirtschaftliche Versorgung

Vorratseinkauf

  • Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen

Kochen

  • Kochen und Zubereiten von kalten und warmen Mahlzeiten

Reinigen & waschen

  • Reinigung der Wohnung
  • Wechseln und Waschen von Kleidung und Textilien

Was zeichnet uns aus

Wir haben langjährige Erfahrung in der Pflege und bringen frischen Wind in die Arbeit. Mit Herzblut und Spaß an der Arbeit stellen wir den Menschen stets in den Mittelpunkt und arbeiten auf höchstem Niveau mit digitalen und innovativen Ansätzen. Wir schaffen mit unseren Strukturen ein solides Fundament um die beste Qualität für unsere Patient:innen und Mitarbeiter:innen zu schaffen.

Wir sind jung, dynamisch und divers. Mit dieser geballten Energie fordern wir stets den Status Quo heraus und gehen die extra Meile für jeden Einzelnen.

+ 40

Mitarbeiter:innen

+200

Zufriedene Patient:innen

1,5

MDK-Note

+ 10

Verschiedene gesprochene Sprachen im Team

Das sagen Kund:innen über uns:

Häufige Fragen zur hauswirtschaftlichen Versorgung

Welche Tätigkeiten bezahlt werden hängt davon ab, was die zu pflegende Person selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten kann. Grundsätzlich können Aufgaben wie Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und Botengänge, oder Kinderbetreuung etc. bezahlt werden.

Ab dem Pflegegrad 1 können zu pflegende Personen über den Entlastungsbeitrag hauswirtschaftliche Versorgen beantragen und finanzieren.

Die Pflegekassen finanzieren als Träger der Pflegeversicherung Leistungen für Pflegebedürftige.