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Verhinderungspflege in Hamburg

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege findet Anwendung wenn eine pflegebedürftige Person von einer angehörigen Person pflegerisch versorgt und betreut wird und diese zeitweise verhindert und durch eine Ersatzpflege-Person gepflegt wird.

Die Hauptpflegeperson kann sich jährlich bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage im Kalenderjahr vertreten lassen.

Gründe einer Ersatzpflege können unter anderem Erholungsurlaub und Krankenhausaufenthalt sein.

Gemäß § 39 SGB XI liegt ein Anspruch auf Verhinderungspflege vor wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat, zu Hause gepflegt wird und mind. sechs Monate von einer Privatperson gepflegt wird.

Die Pflegekasse gewährt ein Budget für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro.

Die Verhinderungspflege darf durch ambulante Pflegedienste, Verwandte, Freunde oder Nachbarn durchgeführt werden.

Unsere Leistungen in der Verhinderungspflege

Grundpflege

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme
  • Mobilisierung

Hauswirtschaft und Betreuung

  • Reinigung der Wohnung und der Wäsche
  • Einkaufen
  • Müllentsorgung

Demenz

  • Beratung
  • Prävention

Was zeichnet uns aus

Wir haben langjährige Erfahrung in der Pflege und bringen frischen Wind in die Arbeit. Mit Herzblut und Spaß an der Arbeit stellen wir den Menschen stets in den Mittelpunkt und arbeiten auf höchstem Niveau mit digitalen und innovativen Ansätzen. Wir schaffen mit unseren Strukturen ein solides Fundament um die beste Qualität für unsere Patient:innen und Mitarbeiter:innen zu schaffen.

Wir sind jung, dynamisch und divers. Mit dieser geballten Energie fordern wir stets den Status Quo heraus und gehen die extra Meile für jeden Einzelnen.

+ 40

Mitarbeiter:innen

+200

Zufriedene Patient:innen

1,5

MDK-Note

+ 10

Verschiedene gesprochene Sprachen im Team

Das sagen Kund:innen über uns:

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. Auch eine nachträgliche Einreichung mit Vorlage der Abrechnung ist möglich.

Verhinderungspflege wird maximal für 6 Wochen im Jahr von der Pflegekasse übernommen. Jedoch ist die Voraussetzung, dass jemand schon 6 Monate vorher zuhause gepflegt wurde.

Die Pflegekasse lehnt einen Antrag auf Verhinderungspflege ab, wenn die Voraussetzungen nicht stimmen oder der Antrag falsch ausgefüllt wurde. Wenn die zu pflegende Person beispielsweise ausschließlich über einen Pflegedienst und nicht von einem Angehörigen betreut wird, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden.